Wichtige Information für gesetzlich Versicherte: Änderungen beim Zahnersatz ab 2027 🦷 

Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Dadurch können künftig höhere Eigenanteile für Patientinnen und Patienten entstehen. 

Wenn bei Ihnen bereits Zahnersatz geplant ist oder in nächster Zeit eine entsprechende Behandlung ansteht, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig bei uns zu melden. 📅 

👉 Wichtig: 
Der Heil- und Kostenplan muss dafür spätestens bis zum 31.12.2026 von Ihrer Krankenkasse genehmigt sein. Anschließend muss die Versorgung innerhalb von sechs Monaten eingegliedert werden. 

Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zum Jahresende. Wenn eine Zahnersatzbehandlung bei Ihnen ansteht, sprechen Sie uns gerne rechtzeitig an. So können wir Ihre individuelle Situation in Ruhe prüfen und die nächsten Schritte gemeinsam planen. 😊 

Bei Fragen melden Sie sich jederzeit gerne bei uns. Sie erreichen uns unter der 0211 601 13 11. Wir sind für Sie da!